Das Spanische Fremdenverkehrsinstitut unterliegt einer mittels Königlicher Verordnung verabschiedeten Satzung, in der sein innerer Aufbau und seine Zuordnung als Organ zum Ministerium für Industrie, Fremdenverkehr und Handel, zur Erfüllung der von der Regierung in Sachen Fremdenverkehr gesetzten Ziele festgelegt sind.
Königliche Verordnung 723/2005 vom 20. Juni der Staatskanzlei, in der die Satzung des Spanischen Fremdenverkehrsinstitut (Gesetzblatt BOE 147 vom 21. Juni) verabschiedet wurde.